Partnerfirmen-Gewinnspiel
Ihre Sicherheit und Gesundheit sind uns viel wert!
GROSSES PARTNERFIRMEN-GEWINNSPIEL
Unfallfrei durch OPTIMIX 13!
Die Gewinnner der Ziehung vom 3. Mai 2013 können Sie der PDF entnehmen.
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Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel weiter unten.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich, Regelungsinhalt, Verwendung personenbezogener Daten und Teilnahmezeitraum1.1 Diese Teilnahmebedingungen gelten für das „Optimix 13“-Partnerfirmen-Gewinnspiel, im Folgenden „Gewinnspiel“, das von der PCK Raffinerie GmbH, im Folgendem "PCK" genannt, durchgeführt wird. Sie regeln die Teilnahme an dem Gewinnspiel sowie die Erhebung und Nutzung der von den Teilnehmern erhobenen oder mitgeteilten Daten.
1.2 Der Teilnehmer erkennt mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel diese Teilnahmebedingungen an.
1.3 Die Teilnahme am Gewinnspiel beinhaltet ebenfalls die Einwilligung des Teilnehmers, dass durch PCK im Gewinnfall der Name und ein Foto des Gewinners in den PCK- Medien (z. B. Homepage der PCK, Partnerfirmenportal, usw.) veröffentlicht werden darf. Im Falle des Hauptgewinns beinhaltet die Einwilligung des Teilnehmers zusätzlich die Zustimmung zur Veröffentlichung seines Namens sowie seines Fotos in den lokalen Print- und Fernsehmedien. Falls Sie mit dieser Verwendung der personenbezogenen Daten nicht einverstanden erklären, ist eine Teilnahme am Gewinnspiel nicht möglich.
1.4 Das Gewinnspiel beginnt am 08.04.2013 und endet am 03.05.2013.
2. Veranstalter
Der Veranstalter des Gewinnspiels ist PCK.
3. Teilnahmeberechtigung/ Ausschluss vom Gewinnspiel
3.1 Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Mitarbeiter der im Zusammenhang mit dem Verbundstillstand 2013 („Optimix 2013“) durch PCK oder deren Partnerfirmen beauftragten Partnerfirmen der PCK, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind.
3.2 Mitarbeiter der PCK und von Tochterunternehmen der PCK sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen. Ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Gesellschafter der PCK.
3.3 PCK behält sich vor, auch teilnahmeberechtigte Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auszuschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schweren Verstößen gegen Arbeitssicherheitsvorschriften sowie bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, oder falls sich Teilnehmer der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. PCK kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, Gewinne wieder aberkennen und diese zurückfordern.
4. Gewinnausspielungen/ Vergabe der Lose
4.1 Innerhalb des in Ziffer 1.3 angegebenen Teilnahmezeitraumes findet wöchentlich jeweils eine Gewinnausspielung mit je fünf (5) Sachgewinnen sowie zusätzlich am 03.05.2013 die Verlosung des Hauptgewinns, ein PKW, statt.
4.2 PCK reicht an die Mitarbeiter der im Rahmen des Verbundstillstandes 2013 durch PCK oder deren Partnerfirmen beauftragten Partnerfirmen nach eigenem Ermessen und als Anerkennung für sicheres Arbeiten Essensgutscheine für das PCK-Werkrestaurant in Briefen zu je 5 Stück mit einem Geldwert in Höhe von EUR 1,00 je Essensgutschein aus.
4.3 Die in einem Brief enthaltenen Essensgutscheine verfügen jeweils über eine aufgedruckte identische Losnummer und sind über einen quer zu den Gutscheinen aufgedruckten Belegabschnitt miteinander verbunden. Auf diesem Belegabschnitt ist ebenfalls die gemeinsame Losnummer der über diesen Abschnitt verbundenen Einzellose aufgedruckt.
5. Teilnahme der Losnummern an den Gewinnausspielungen
5.1 wöchentliche Gewinnausspielungen Jeder der ausgegebenen Essensgutscheine kann einmalig als Los an den wöchentlich stattfindenden Gewinnausspielungen innerhalb des Teilnahmezeitraums teilnehmen. Auf jede Losnummer entfällt dabei innerhalb des gesamten Teilnahmezeitraums unabhängig von der Anzahl der in den wöchentlichen Gewinnausspielungen eingereichten Lose maximal ein (1) Sachgewinn.
5.2 Verlosung des Hauptgewinns Zusätzlich zu den wöchentlich stattfindenden Gewinnausspielungen nimmt jede Losnummer durch die fristgemäß eingereichten Lose an der am 03.05.2013 stattfindenden Verlosung des Hauptgewinns teil.
6. Teilnahme am Gewinnspiel/ Teilnahmefristen
6.1 Eine teilnahmeberechtigte Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie den/die durch PCK ausgegebenen Essensgutschein(e) in die während des Teilnahmezeitraums in den Versorgungszelten sowie im Werkrestaurant bereitstehenden Los-Sammelbehälter einwirft oder den Essensgutschein im PCK-Werkrestaurant beim Erwerb von Speisen und/oder Getränken einlöst. Die Inanspruchnahme bzw. Einlösung der/ des Essensgutscheine(s) zum Erwerb von Getränken bzw. Speisen ist dabei nicht Voraussetzung für die Teilnahme des Loses am Gewinnspiel.
6.2 Der Eingang der Lose/ Wertgutscheine hat während des Teilnahmezeitraums innerhalb der nachstehend aufgeführten Fristen zu erfolgen:
6.2.1 wöchentliche Gewinnausspielung: Losannahme jeweils bis Freitag, 15:00 Uhr
6.2.2. Verlosung des Hauptgewinns: Losannahme bis 02.05.2013, 15:00 Uhr
Nach den vorstehend genannten Fristen eingehende Lose bleiben unberücksichtigt und nehmen nicht an dem Gewinnspiel teil.
7. Durchführung und Gewinne
7.1 Ermittlung der Gewinnlosnummer Die Ermittlung der Gewinner-Losnummern erfolgt innerhalb des in Ziffer 1.3 angegebenen Teilnahmezeitraums jeweils am Freitag durch Losentscheid.
7.2 Gewinnbenachrichtigung Die Benachrichtigung über die Losnummern der ermittelten Gewinnerlose findet jeweils am Samstag wie folgt statt: - Veröffentlichung auf www.pck.de - Veröffentlichung über die Informationsbildschirme
7.3 Übergabe der Wochengewinne Die Übergabe der im Zusammenhang mit den wöchentlichen Gewinnausspielungen ausgelobten Gewinne erfolgt jeweils am Samstag um 10:30 Uhr im Versorgungszelt G 7 Zug um Zug gegen Vorlage des zu der Losnummer korrespondierenden Belegabschnittes und Bereitstellung der zur Gewinnversteuerung erforderlichen persönlichen Angaben des Teilnehmers (Name, Wohnanschrift, Unterschrift).
7.4 Übergabe des Hauptgewinns Die Übergabe des Hauptgewinns erfolgt zunächst symbolisch innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntgabe des Gewinnerloses durch Ausreichung eines Fotos vom Fahrzeug, ebenfalls Zug um Zug gegen Vorlage des zu der Losnummer korrespondierenden Belegabschnittes und Bereitstellung der zur Gewinnversteuerung erforderlichen persönlichen Angaben des Teilnehmers. Die tatsächliche körperliche Übergabe des Fahrzeugs an den Gewinner erfolgt am 14.05.2013 im Rahmen der Optimix2013-Dankeschön-Feier.
7.4 Tausch/ Übertragung Der Tausch oder die Übertragung der Gewinne auf andere Personen ist nicht möglich. Ein Teilnehmer kann auf den Gewinn verzichten.
7.5 Sachgewinne Während des Gewinnspielzeitraumes werden ausschließlich Sachgewinne verlost, und zwar wöchentlich jeweils 5 Gewinne sowie einmalig am 03.05.2013 ein PKW als Hauptgewinn. Eine Auszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen.
7.6 Gewinnumfang Die im Gewinnspiel präsentierten Gewinne bestehen ausschließlich in dem von PCK angegebenen Umfang und sind nicht zwingend identisch mit den gewonnenen Gegenständen. Abweichungen insbesondere in Modell, Farbe und Ausstattung u. ä. sind möglich. Die ausgelobten Gewinne werden durch entsprechende Aushänge vorab bekanntgegeben.
7.7 Folgekosten Eventuell dem Gewinner bei und/oder durch die Nutzung des Gewinns entstehende (Folge-) Kosten sind nur dann umfasst, wenn dies ausdrücklich im Gewinnspiel angegeben wurde. Bei einem Kfz-Gewinn trägt der Gewinner alle Kosten, welche durch die Abholung verursacht werden, sowie alle weiteren Folgekosten (Steuern, Kraftstoff, Reparaturen etc.).
8. Haftung
8.1 PCK übernimmt keine Haftung für Schäden, die einem Teilnehmer durch die Annahme und/ oder Nutzung des Gewinns entstehen.
8.2 PCK wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt. Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den Gewinnen haftet PCK nicht.
8.3 PCK haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten. Dies gilt nicht für Verletzungen von Körper, Leben und Gesundheit und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
9. Verfall von Gewinnen
Der ausgeloste Teilnehmer ist verpflichtet, spätestens bis zum 10. Mai 2013 mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt. Erhält PCK innerhalb dieser Frist keine solche Nachricht, verfällt die Möglichkeit der Annahme des Gewinns ersatzlos.
10. Veränderung des Spielablaufs/ vorzeitige Beendigung
10.1 PCK behält sich vor, ohne Ankündigung oder Angabe von Gründen den Spielablauf zu verändern und/oder die Gewinne in Art und Umfang zu ändern, auszutauschen und durch andere Gewinne zu ersetzen.
10.2 Sollte anlässlich des Verbundstillstandes 2013 und innerhalb des Teilnahmezeitraums ein schwerwiegendes Schadensereignis eintreten, ist PCK berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig und mit sofortiger Wirkung zu beenden. Ein schwerwiegendes Schadensereignis ist insbesondere gegeben bei einem
- - LTI (=Lost Time Injuries = Unfälle mit Ausfallzeit),
- - Loss of Primary Containment (LOPC).
11. Datenschutz
Die für die Abwicklung des Gewinnspiels erfassten personenbezogenen Daten werden nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht. Eine Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte findet nicht statt.
12. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt.
13. Erfüllungsort/ Anwendbares Recht
13.1 Erfüllungsort ist Schwedt/ Oder.
13.2 Auf das Gewinnspiel und die aus bzw. im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel resultierenden Rechtsstreitigkeiten findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts Anwendung.
4. Woche
29.04.2013 – 05.04.2013
Jetzt geht es in den Endspurt! Die letzten Nähte müssen geschweißt, Isolierungen komplettiert und die Instrumentierung wieder aufgebaut werden. Der Schwerpunkt der Arbeiten liegt dabei in der FCC-Anlage sowie in der Rohöldestillationsanlage TOP 3.
Einer der ersten Projekte abgeschlossen. Sándor Szabó feierte mit seinen Kollegen am Samstag, den 27. April die Geburt des Aromizerofens.
"OPTIMIX13" findet auch in der Werkstatt statt. Felix Fuchs fertigt die Schrauben für die neuen Anlagen an.
Der Mantel des Wärmeübertragers wird nach dem Reinigen für die Rückmontage des Bündels vorbereitet.









